Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - L 5 KR 97/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20626
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - L 5 KR 97/01 (https://dejure.org/2002,20626)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2002 - L 5 KR 97/01 (https://dejure.org/2002,20626)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - L 5 KR 97/01 (https://dejure.org/2002,20626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2000 - L 5 KR 5/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - L 5 KR 97/01
    Es ist daher unbedenklich, wenn die Beklagte in der Vergütungsvereinbarung mit dem Reha-Zentrum S die der BPlV entsprechende Regelung getroffen hat, dass mit der Tagespauschalvergütung sämtliche anfallenden Kosten abgegolten sind (so schon Senat, Urteil vom 19.12.2000 - L 5 KR 5/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 1 KR 339/17

    Krankenversicherung

    Es fehlt schon tatbestandlich an einer nicht rechtzeitigen Erbringung der Leistung (vgl. zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.12.2000 - L 5 KR 5/00 -, juris Rn. 19 ff; Urt. v. 29.01.2002 - L 5 KR 97/01 -, juris Rn. 16 ff.; siehe hierzu auch bereits BSG, Urt. v. 26.03.1980 - 3 RK 32/79 -, juris Rn. 10).

    Sofern die Klinik - bei unterstellter medizinischer Notwendigkeit der Mitaufnahme der Ehefrau - die Unterkunftskosten zu Unrecht berechnet haben sollte, kämen nur zivilrechtliche Ansprüche des Klägers bzw. seiner Ehefrau gegen die N-Klinik auf Rückzahlung der Kosten in Betracht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.01.2002 - L 5 KR 97/01 -, juris Rn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht